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Themen der Ökostation

Corona Hygienekonzept

Ziele:  Vermeidung von Infektionen zum Schutz für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen

Aktuelle Infos

29.1.2022: Angepasste Corona-Verordnung in Ba-Wü

ab heute gilt die neue Corona-Verordnung in Ba-Wü. Weitere Infos unter Corona-Verordnung

18.1.2022: Angepasste Corona-Verordnung in Ba-Wü

ab 12.1.2022 gilt die neue Corona-Verordnung in Ba-Wü. Weitere Infos unter Corona-Verordnung

11.1.2022: Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr für nicht-immunisierte Menschen in Freiburg

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Freiburg seit zwei aufeinanderfolgenden Tag über 500 liegt, hat das hat das zuständige Gesundheitsamt heute festgestellt, dass laut § 17a der aktuellen Corona-Verordnung des Landes folgendes ab morgen, 11. Januar gilt: Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die nicht immunisiert sind. Als immunisiert gilt, wer gegen Covid-19 geimpft oder von Covid-19 genesen ist. Einer Auffrischungsimpfung (Booster) bedarf es nicht. Weitere Infos unter Ausgangsbeschraenkungen_in_Freiburg

2021.12.27: Die geänderte Corona-Verordnung tritt am 27.12.2021 in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen in Baden-Wuerttemberg im Überblick. Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:

# Für geimpfte und genesene Personen gilt: * 10 Personen in Innenräumen und 50 Personen im Freien
# Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen.
Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
# Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
# FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
# Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
# Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
# Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
# Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere
Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Weitere Infos unter Corona-VO-Ba-Wü

Die Alarmstufe II

Die Alarmstufe II gilt ab der Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet.

In der Alarmstufe II gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.

Weitere Infos unter Corona-VO-Ba-Wü

Die Alarmstufe

2021.11.16. Alarmstufe
In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021 die Alarmstufe. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Am Dienstag, 16. November 2021, werden auf den Intensivstationen im Land mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb seitdem 17. November 2021 die 2G-Regel für Alle die nicht mehr in der Schule sind, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Weitere Infos unter Corona-VO-Ba-Wü

2021.11.04: Hygienekonzept der Oekostation
das aktuelle Hygienekonzept steht hier unter Hygienekonzept

2021.10.28: Die aktuellen Corona-Regeln mit der 2-G-Optionsregel stehen hier unter Corona-VO-Ba-Wü
Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe gilt weiterhin.

2021.08.23: Die aktuelle Corona-Verordnung aus Ba-Wü steht hier unter Corona-VO-Ba-Wü

2021.09.23 3 - G - Regel
Verordnung für Geimpfte und Genesene. Was ist die 3G-Regel?
Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt muss seit dem 23. August 2021 in bestimmen Fällen entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen, um beispielsweise Zugang zu Innengastronomie, Veranstaltungen und Festen oder auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio zu erhalten. Gleiches gilt für Besuche in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Die 3G-Regel ist auch bei Sport im Innenbereich oder Beherbergungen, etwa in Hotels und Pensionen, gültig.

2021.08.23: Jugendarbeit - Die aktuelle Corona-Verodnung fuer die Jugendarbeit steht hier unter Jugend-Corona-VO-Ba-Wü


Kontaktloser Handdesinfektionsspender

desinfektion_oekostation_2021

Direkt am Eingang der Ökostation steht ein Desinfektionsspender, an dem sich alle Besucher*innen und Mitarbeiter*innen vor dem Betreten der Innenräume ihre Hände desinfizieren können. Der Spender gibt kontaktlos die richtige Menge an Desinfektionsmittel aus, welches dann in den Händen verrieben werden kann.

Die Säule sowie das Handdesinfektionsmittel stammen von einem regionalen Hersteller aus Freiburg.

Luftfilter

luftfilter_oekostation_2021

Neben regelmäßigen dem Lüften, bietet der Luftfilter vor allem in der kalten Jahreszeit eine zusätzliche Möglichkeit, Aerosole aus der Luft zu holen. Durch die HEPA 13 und HEPA 14 Filter werden 99,995 % (nach Herstellerangaben) der Aerosole inklusive Coronaviren herausgefiltert.

Eine Maßnahme, die bei Veranstaltungen und Seminaren, die nicht im Garten stattfinden können mehr Sicherheit verspricht. Die üblichen AHA+L Regeln müssen natürlich weiterhin eingehalten werden.


CO2 Ampel

co2ampel_oekostation_2021

CO2-Ampeln sind meist recht einfache Messgeräte zur Bestimmung der Konzentration von CO2 in der Innenraumluft. Sie zeigen über die Indikatorfarben grün-gelb-rot die Luftqualität bezogen auf CO2 an.

In geschlossenen Räumen bei größerer Personenanzahl kann sich CO2 in der Raumluft ohne Lüften rasch anreichern. Zu hohe CO2-Werte führen bei den Anwesenden zu Ermüdungserscheinungen. Eine erhöhte CO2-Konzentration lässt zwar keine Aussage über virushaltige Aerosol zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann.


Luca-App

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Die Luca-App ermöglicht eine Kontakt- und Papierfreie Registrierung bei der Ökstation zur Kontaktnachverfolgung der Besucher*innen, sollte ein Corona Fall auftreten.

Wer die App nicht hat, kann weiterhin den Kontaktbogen am Eingang der Ökostation ausfüllen. Die registrierten Daten werden nach 4 Wochen vernichtet.