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242 Schulen nehmen an erster Modellphase zum Jugendbegleiter-Programm teil

Pressemitteilung des Kultusministerums vom 9.3.2006

Kurzbeschreibung

Zunächst ist die Durchführung einer Modellphase vorgesehen. Alle 242 interessierten Schulen, die sich dafür beworben haben und die Betreuungsangebote mit Jugendbegleitern für ihre Schülerinnen und Schülern ermöglichen möchten, konnten berücksichtigt werden. "Es ist eine Bereicherung für die Schulen, wenn engagierte Bürgerinnen und Bürger im außerschulischen Bereich ihren Beitrag zur Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen leisten", sagte Kultusminister Helmut Rau anlässlich der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zum Jugendbegleiter-Programm zwischen Land, Vertretern kommunaler Landesverbände und anderer Institutionen und begrüßte die hohe Resonanz, die das Programm bei den Schulen findet. "Ziel muss es sein, die Schule für außerschulische Partner weiter zu öffnen und qualifiziertes Ehrenamt von Vereinen, Verbänden, Kirchen und Eltern in die Ganztagsbetreuung zu integrieren."

Erste Modellphase ab März 2006

Ab März starten die Schulen in die erste Modellphase. Interessierte Schulen, die sich noch nicht beworben haben, können sich für eine zweite Modellphase anmelden, die ab 1. Februar 2007 beginnt.

Kooperationspartner

Zu Beginn der Modellphase werden sich die Schulen vor Ort um Kooperationspartner in Verbänden, Vereinen und Institutionen bemühen. Um das Jugendbegleiter-Programm zu etablieren, wird geraten, Koordinierungsgruppen an den Schulen zu bilden, die sich mit der Erstellung des Wochenplans für die neuen Betreuungsangebote befassen. In ihm wirken Vertreter der Kommunen und der kooperierenden Institutionen mit.

Rahmenkatalog, Beratung

Eine weitere Hilfestellung bietet der Rahmenkatalog, der allen Beteiligten Ende März zur Verfügung gestellt wird. Dieses Praxishandbuch enthält Adressen und Informationen über regionale Ansprechpartner der beteiligten Verbände, Vereine und Institutionen und wird laufend aktualisiert. Fragen zum Einstieg in das Programm oder zur organisatorischen Abwicklung können die Beteiligten in so genannten Regionalkonferenzen vor Ort klären, die sukzessive stattfinden werden. Eine permanente Beratung und Betreuung erhalten die Schulen durch die Servicestelle Jugend bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg, die eine Hotline anbieten wird. Ein Internet-Auftritt zum Jugendbegleiter-Programm wird vorbereitet.

Finanzierung

Um die modellbedingten Mehrkosten abzudecken, erhalten Schulen ein Budget, über das sie in eigenverantwortlich entscheiden. Für Schulen, die 4 bis 10 Jugendbegleiterstunden pro Woche einrichten, sind 2000 Euro pro Jahr als Landeszuschuss für Planung und Aufbau des Programms (einschließlich Landesanteil an der Aufwandspauschale) vorgesehen. Für Schulen mit 11 bis 20 Jugendbegleiterstunden pro Woche gewährt das Land einen Zuschuss von 4000 Euro. Eine Aufstockung des Schulbudgets durch kommunale Gelder oder Sponsorenbeiträge ist seitens des Landes erwünscht.

Verantwortung der Schulleitung

"Das Jugendbegleiter-Programm ist kein starres von oben aufgesetztes Programm, sondern ein individuell zu entwickelndes Angebot vor Ort an jeder einzelnen Schule", bekräftigte Rau. Die Rahmenvereinbarung liefere den nötigen Spielraum dazu. Sie sehe vor, dass Jugendbegleiter eigenständige Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsbetriebs in der Primar- und Sekundarstufe I übernehmen. Die Jugendbegleiter kooperierten mit der Schulgemeinschaft, insbesondere den Lehrkräften. Die pädagogische, fachliche und organisatorische Aufsicht obliege der Schulleitung. Das Angebot der einzelnen Jugendbegleiter, die Nutzung von Räumen und anderen Lernorten werde von der Schulleitung genehmigt.

Themenbereiche der Jugendbegleiter

Um eine zuverlässige Betreuung zu gewährleisten, verpflichten sich die Jugendbegleiter für mindestens ein Schulhalbjahr an der Schule tätig zu sein. Schüler können die Angebote in den Bereichen Sport, Gesang, Orchester, Chor, Instrumentalmusik, Kunst, Medien, Theater, Literatur, Heimat, Geschichte, Wirtschaft, Umwelt und Naturwissenschaften freiwillig wahrnehmen. Die Jugendbegleiter können auch Streitschlichterschulung, Erste-Hilfe-Kurse, Mittagstisch- und Hausaufgabenbetreuung, interkulturelle Arbeit mit Kindern aus Migrantenfamilien oder direktes soziales Engagement anbieten. "Jugendbegleitung orientiert sich an den konkreten lokalen Gegebenheiten, Bedürfnissen und Partnern. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit von Schule, Vereinen, Kirchen, Kommunen und Eltern innerhalb der Schulgemeinschaft ein wesentlicher Bestandteil", sagte Rau.

Qualifizierungsprogramm

Die Grundqualifikation für ihre Tätigkeit ist in der Regel durch die Ausübung eines qualifizierten Ehrenamtes nachgewiesen. Darüber hinaus wird ein besonderes Qualifizierungsprogramm gestartet, das rund 40 Stunden umfasst und in drei Module - Pädagogik, Organisation und Praxis - aufgeteilt ist. Es wird von Bildungsakademien, Kirchen, Vereinen und Verbänden angeboten.

Regelphase

Das Modellprogramm soll voraussichtlich zum 1. August 2010 in die Regelphase übergehen und bis 2014 stufenweise den flächendeckenden und bedarfsorientierten Endausbau erreichen.

Quelle

PM des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 9.3.2006
Gliederung und Zwischenüberschriften: Ökostation