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Themen der Ökostation

Informationen zur Vogelgrippe (Stand 12.11.2016)

Vogelgrippe

Vogelgrippe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung der Vögel, die in der Tiermedizin Geflügelpest (Aviäre Influenza) genannt wird. In jüngerer Zeit wird der Begriff „Vogelgrippe“, allerdings nur im populärwissenschaftlichen Gebrauch, zunehmend nur für jene Unterform dieser Erkrankung verwendet, die durch den Virus-Subtyp Influenza A/H5N1 verursacht wird. Wie alle anderen durch Influenzaviren verursachten Geflügelkrankheiten ist die Vogelgrippe eine anzeigepflichtige Tierseuche. In Einzelfällen sind die Viren in den vergangenen Jahren auch auf Säugetiere und auf Menschen übertragen worden

Verbreitung der Vogelgrippe

Die Vogelgrippe befällt Wildvögel, Ziervögel und Geflügel in Tierhaltung, ( vor allem Hühner und Puten). Seit Ende 2003 breitet sich die Vogelgrippe ursprünglich ausgehend von Asien weltweit zunehmend aus. Mittlerweile wurde das Virus H5N1 auch in zahlreichen europäischen Ländern (darunter Türkei, Deutschland, Frankreich, Belgien) sowie in Afrika (Nigeria) nachgewiesen.

Aktuelle Infos

Bläßhuhn

12.11.2016: Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum: "Aktuell verzeichnet Baden-Württemberg 50 (Stand 12.11. um 10.00 Uhr) bestätigte Fälle des für Geflügel hochpathogenen Virus H5N8 im Landkreis Konstanz und im Bodenseekreis. Derzeit haben wir insgesamt 121 tote Wildvögel im Bereich des Bodensees auf baden-württembergischer Seite, 73 im Landkreis Konstanz und 48 im Bodenseekreis. Die Abklärung, ob die 71 Verdachtsfälle ebenfalls an H5N8 verendet sind, läuft der-zeit. Mit Ergebnissen wird Anfang der Woche gerechnet...." Weitere Infos stehen hier

Bildrechte: Von böhringer friedrich - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, Link

Achtsamkeit ist angesagt

Der Leiter des Wilhelmshavener Instituts für Vogelforschung Prof Franz Bairlein hält es laut einer Mitteilung vom 17.2.06 des BUND Bundesverbandes zur Vogelgrippe für möglich, dass die betroffenen Wasservögel verhungert oder Opfer des strengen Winters geworden sind und gleichzeitig auch Grippeviren in sich getragen haben. "Es kann sein, dass die Schwäne ein Anzeiger dafür sind, dass Wildvögel- und Wasservögelbestände ein natürliches Reservoir für Grippeviren sind" so Prof. Franz Bairlein in den BUND-news.

Es besteht auch kein Anlass, in jedem Wild- oder Wasservogel einen potenziellen Seuchenüberträger zu sehen, betont der Vogelschutzexperte Markus Nipkow in dem NABU-Hintergrundpapier vom 22.2.2006 aus Bonn: "Vermutlich seien die Schwäne unter den Kältebedingungen der letzten Wochen den Viren erlegen, die sie sonst eher „weggesteckt“ hätten". Dieser Ansicht ist auch der Biologen Dr. Wolfgang Fiedler, Leiter der Vogelwarte in Radolfzell am Max-Planck Institut für Ornithologie: "Es spricht im Augenblick vieles für die These, dass sich die Schwäne bereits im vergangenen Herbst an Zugvögeln infiziert haben und das Virus bis jetzt in ihnen geschlummert hat. Möglicherweise kam die Krankheit nun zum Ausbruch, weil sie durch den harten Winter geschwächt waren" so Wolfgang Fiedler in einem Interview der Badischen Zeitung vom 17.2.2006. Laut einer Mitteilung vom 22.2.2006 der Vogelwarte Radolzell spricht "trotz der Vogelgrippemeldungen überhaupt nichts dagegen, einen kühlen Kopf zu behalten und sich weiterhin uneingeschränkt über die Vögel in unseren Gärten und Parks zu freuen."

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Bildautor: Ökostation

Bisher keine Vogelgrippe am Flückiger See in Freiburg

Nach aktuellen Angaben der Arbeitsgruppe Wasservögel, die im Rahmen des Bürgerprojektes Flückiger See seit Jahren die Wasservögel am Flückiger See beobachtet, wurden bisher keine toten Wasservögel von der AG am Flückiger See gefunden. Die wenigen Todfunde die von Dritten bei der städtischen Vetrerinärbehörde abgegeben wurden, hatten einen negativen Befund auf Vogelgrippe (Stand: 27.3.06). Die 2 dominanten Apphaschwäne halten den See zudem sehr erfolgreich seit Beginn des "Modellprojektes Alphaschwäne" (2001) frei von Fremdschänen und dürfen auch weiterhin von einzelnen Mitgliedern des Bürgerforums mit Sondergenehmigungen mit artgerechtem Schanenfutter gefüttert werden. Dazu hat die Badische Zeitung am 4.3.2006 einen Bericht veröffentlicht. Wenn tote Wasservögel gefunden werden, bitte die u.g. Telefonnummer der amtstierärztliche Informationsstelle der Stadt Freiburg anrufen. Das Mitte März gefundene tote Weibchen des "Ostschwanes" (Alpha-Schwan) am Flückiger See war nach Untersuchung des Tierhygienischen Institutes in Freiburg negativ in Bezug auf Vogelgrippe. Das Untersuchungsergebnis der toten Ente vom 27.3.06 steht noch aus.
Quellen: Stadt Freiburg, Amt für Öffentliche Ordnung v. 7.3.06; BZ v. 4.3.06

Vogelgrippe am Bodensee

Das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems hat den Verdachtsfall H5N1, (hoch pathogen) bei der Tafelente vom Bodensee am 25.2.2006 positiv bestätigt (Quelle: PM MLR 25.2.05). Zwei H5N1-Fälle betreffen eine Tafelente aus Öhningen bei Stein am Rhein sowie eine Wildente, die in Singen - beide aus dem Landkreis Konstanz - gefunden wurden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat außerdem die zwei Verdachtsfälle H5N1 (hoch pathogen) bei der Tafelente und der Wildente aus dem Landkreis Konstanz bestätigt. Nach dem positiven Befund einer Katze auf Vogelgrippe hat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) beschlossen, in den von der Vogelgrippe betroffenen Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis einen Leinenzwang für Hunde und eine Hauspflicht für Katzen anzuordnen. Dies gilt innerhalb der 3-Kilometer-Sperrzone. Innerhalb des 10-Kilometer-Beobachtungsbereichs werden diese Maßnahmen nur empfohlen. Eine Ansteckungsgefahr des Menschen bei Katzen und Hunden ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gegeben.
Quelle: PM MLR v. 28.2.2006.

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Bildautor: W.A.Bajohr

Dass das Vogelgrippe-Virus am Bodensee in einer Tafelente gefunden wurde, die am See überwinterte, lässt laut dem Ornithologen Dr. Wolfgang Fiedler nur einen Schluss zu: Das Virus war bereits längere Zeit am See. «Der Bodensee ist ein wichtiges Überwinterungsgebiet für Enten, Gänse und Schwäne, gleichzeitig Brutgebiet für im Süden überwinternde Arten», sagte der Leiter der Vogelwarte am Max-Planck- Institut für Ornithologie in Radolfzell, Wolfgang Fiedler. Die am Bodensee überwinternden Gänse und Enten – auch die Tafelenten – ziehen im Frühjahr in ihre Brutgebiete, die in Skandinavien und Russland oder auf dem Weg dorthin liegen. Von März oder April an kommen die im Mittelmeerraum überwinternden Wasservogelarten zurück an den Bodensee, um dort zu brüten. Dass das Virus bei einer Tafelente festgestellt wurde, die zu den Arten gehört, die seit dem Herbst nicht gezogen sind, lässt aus Fiedlers Sicht nur einen Schluss zu: «Wir denken, dass das Virus schon länger da ist, aber erst jetzt ausbricht - vielleicht weil die Vögel geschwächt sind», sagte der Wissenschaftler.

Um den Fundort der toten Wildente bei Überlingen wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. "Die zuständigen Behörden werden die gewerblichen Geflügelhalterbetriebe regelmäßig klinisch untersuchen und gegebenenfalls Proben für eine virologische Untersuchung entnehmen", sagte Minister Peter Hauk,MdL bei einem vor Ort Besuch. In einer Frist von drei Wochen gilt für die Schutzzone ein Verbringverbot für lebendes Geflügel und Geflügelerzeugnisse. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wurde eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern einschließlich der Schutzzone eingerichtet, die entlang des Bodenseeufers verläuft. Das Regierungspräsidium Freiburg hat dazu am 26.2.2006 eine Allgemeinverfügung (30 KB) zur Verhütung und Bekämpfung der Geflügelpest im Landkreis Konstanz erlassen.

Der "Nationaler Krisenstab Tierseuchenbekämpfung" einigt sich darauf, dass per Bundesverordnung festgelegt werden soll, dass in den bereits bestehenden Sperrzonen (drei Kilometer um den Fundort eines infizierten Vogels) ein Leinenzwang für Hunde gilt und Katzen im Haus zu halten sind. Die Bundesländer, die bereits H5N1-Funde bei Wildvögeln haben, sollen diese Maßnahmen sofort erlassen. (Quelle: BMELV v. 1.3.2006)
Quellen: dpa, Tagesanzeiger, PM MLR, PM BMELV

Hier sind Informationen, Fragen und Antworten rund um den Bereich der Vogelgrippe zusammengestellt. Die Informationen stammen im Wesentlichen von dem Bundesverbraucherministerium, dem Robert Koch-Institut (RKI) dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und von verschiedenen Umweltverbänden und werden laufend aktualisiert.

Der unten stehende Infotext gliedert sich in folgende inhaltliche Abschnitte:
  • Was versteht man unter Geflügelpest und Vogelgrippe?
  • Vogelgrippe und Menschen: Können sich Menschen anstecken?
  • Vogelgrippe und Trinkwasser
  • Vogelgrippe und Aufstallungspflicht
  • Vogelgrippe und Brieftauben
  • Vogelgrippe und Geflügelschauen
  • Vogelgrippe und Eier und Geflügelprodukte
  • Vogelgrippe und Vögel füttern und Vogelhäuschen
  • Vogelgrippe und Jäger und Jagdhunde
  • Vogelgrippe und Kinder im Park
  • Vogelgrippe und Haustiere, Hunde, Katzen
  • Darf ich meine Tiere noch frei laufen lassen?
  • Wie werden Vögel Vogelgrippe untersucht?
  • Vogelgrippe und Zugvögel
  • Vogelgrippe und Impfstoff
  • Übertragbarkeit der Vogelgrippe auf Menschen
  • Übertragung der Vogelgrippe von Mensch zu Mensch
  • Vogelgrippe und Reisen in andere Länder
  • Internationale Aktivitäten gegen Vogelgrippe
  • Vogelgrippe Infonummern
  • Wer zahlt im Falle einer angeordneten Tötung von Tieren?
  • Vogelgrippe und weiterführende Links

    Was versteht man unter Geflügelpest und Vogelgrippe?

    Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Vogelgrippe (aviären Influenza), die durch Viren der Untertypen H5 und H7 verursacht wird. Wasservögel stellen ein natürliches Virusreservoir dar das eine hohe genetische Vielfalt hat allerdings mit geringer krankmachender Wirkung (niedrige pathogene Influenzaviren). Bei infizierten Vögel aus der Massentierhaltung können diese niedrig pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 zu einer hoch pathogenen Form (tötlich ansteckend) mutieren, die sich dann als Geflügelpest zeigt. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen. Als "Vogelgrippe" wird in der Öffentlichkeit derzeit die durch hoch pathogenes H5N1 Virus vom Typ Asia verursachte Geflügelpest bezeichnet. Die Tierseuche kann bei sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel auch auf den Menschen übergehen. Die Geflügelpest grassiert seit Ende 2003 in Südostasien.

    Vogelgrippe und Menschen: Können sich Menschen anstecken?

    Das aktuelle Vogelgrippevirus ist ein Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1. Die „normalerweise“ vorkommenden und in der menschlichen Bevölkerung zirkulierenden Grippeviren sind entweder vom Typ A, Subtyp H1N1 oder Subtyp H3N2, oder Grippe B-Viren. Bei Influenza B-Viren werden keine Subtypen unterschieden. Bei H5N1 handelt sich um ein Virus, das bisher nicht in der menschlichen Bevölkerung zirkulierte.

    Am empfänglichsten für die Geflügelpest ist Hausgeflügel, besonders Hühner und Puten. Nur sie scheiden im Krankheitsfall so viel Virus aus, dass sich andere Tierarten oder Menschen anstecken können. Enten und Gänse bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren. Reisende sollten daher in denen von Geflügelpest betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden und auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten. Geflügelfleisch sollte nur gut durchgekocht oder durchgebraten verzehrt werden, gleiches gilt für Eier. Selbstverständlich sollten keine Geflügelprodukte aus diesen Gebieten in die EU eingeführt werden, dies ist gesetzlich verboten.

    Vogelgrippe und Trinkwasser

    Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landesgesundheitsamt - liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine Übertragungsmöglichkeit der Vogelgrippe auf den Menschen durch Trinkwasser hinweisen. Die Geschehnisse auf der Insel Rügen und auch der aktuelle Verdachtsfall vom 24.2.2006 bei einer Tafelente am Bodensee, die bei Überlingen gefunden wurde, löste Diskussionen aus, ob Oberflächengewässer, die zur Trinkwasserversorgung verwendet werden, als Übertragungsrisiko für den Menschen anzusehen sind. Wesentliche Voraussetzung für eine Infektion des Menschen ist ein intensiver und direkter Kontakt mit dem Erreger bzw. eine hohe Virusdosis. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass das Risiko einer Infektion über den Wasserpfad besteht, weil in den für die Trinkwasserversorgung genutzten Oberflächengewässern und oberflächennahen Grundwässern ein sehr hoher Verdünnungseffekt im Wasser erreicht wird. Sollten dennoch die in sehr großer Verdünnung vorliegenden Viren in die Wasserversorgung gelangen, werden diese durch den nachgeschalteten Aufbereitungsprozess eliminiert. Auch im Falle einer Wasserversorgung aus Grundwässern besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko, da Viruspartikel während der Bodenpassage durch Adsorptionsvorgänge gebunden werden.
    Quelle: RP Stuttgart v. 24.2.2006

    Vogelgrippe und Aufstallungspflicht

    Die Aufstallung wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden kontrolliert ("Veterinäramt"). Die Kosten der verstärkten tierärztlichen Untersuchungen der Tiere insbesondere bei Ausnahmegenehmigungen hat der Tierhalter zu tragen. Verstöße gegen die Aufstallungspflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

    Vogelgrippe und Brieftauben

    Vom Aufstallungsgebot ist nur das in der Verordnung genannte Geflügel betroffen. Das sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Tauben unterliegen nicht der Aufstallungspflicht.

    Vogelgrippe und Geflügelschauen

    Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist für die in der Eil-Verordnung aufgeführten Geflügelarten ausnahmslos verboten.

    Vogelgrippe und Eier und Geflügelprodukte

    Zunächst ist festzustellen, dass die deutschen Hausgeflügelbestände frei von Geflügelpest sind und dass die Maßnahmen aus Vorsorge erlassen worden sind, um eine Ein- und Verschleppung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren. Das bedeutet, dass auch Lebensmittel wie Geflügel ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und gegessen werden können. Der Erreger kann über rohe Eier übertragen werden, sofern die Tiere infiziert sind. Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab. Gleichwohl ist anzumerken, dass es bei einer Infektion mit H5N1 zu einer drastischen Verminderung der Legeleistung sowie zu erheblichen Todesfällen kommt, so dass die Vermarktungsmöglichkeit betroffener Betriebe sehr eingeschränkt ist. Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle einer strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden dürfen. Mehr zum Verzehr von Lebensmitteln finden Sie hier.

    Vogelgrippe und Vögel füttern und Vogelhäuschen

    Es gibt viele Gründe, die dagegen sprechen, Enten und Schwäne zu füttern. Zum Einen wird das Wasser in kleineren Gewässern durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich selber um ihr Futter zu kümmern. Zum Anderen sollten aufgrund der unklaren Verbreitungswege des Vogelgrippevirus ab sofort Enten und Schwäne in Parks und Grünanlagen nicht mehr gefüttert werden. Die Tiere könnten sich durch Verunreinigungen des Futters untereinander anstecken. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen. Vögel die hier fressen, können bei schlecht gepflegten Futterstellen ebenfalls an verunreinigtem Futter erkranken. Eine Infektionsgefahr von Tier zu Mensch, wie in Asien, ist in der derzeitigen Situation nicht gegeben. Vögel scheiden jedoch mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach jedem Kontakt mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen. Ausführlichere Informationen sind dazu in einer Mitteilung vom 16.2.2006 (65 KB) der Vogelwarte Radofzell zusammengestellt und nachzulesen.

    Vogelgrippe und Jäger und Jagdhunde

    Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich in erster Linie um ein tierpathogenes Virus handelt; dass heißt, der Erreger ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar, so dass bei den bei uns gegebenen Umständen (im Vergleich zu Asien, wo die Menschen in enger Nachbarschaft mit ihren Tieren leben) das Risiko einer Infektion nicht sonderlich hoch ist. Dennoch sollten hygienische Grundsätze eingehalten werden: z. B. Tragen von Handschuhen beim Hantieren mit erlegten Wildvögeln und Abbrühen der Tiere vor dem Rupfen. Sofern die Innereien nicht verzehrt werden, sollten sie ordnungsgemäß beseitigt werden. Wildgeflügel und Wildgeflügelprodukte sollten nur ausreichend erhitzt oder durchgegart verzehrt werden. Um einen Eintrag von Influenzaviren in Hausgeflügelbestände durch Jäger zu verhindern, müssen hygienische Maßnahmen wie z. B. Wechsel und Reinigung der Jagdkleidung eingehalten werden. Es muss zudem sichergestellt sein, dass erlegte Wildvögel oder deren Produkte nicht mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Hinweise, dass H5N1 auf Hunde übertragbar ist, gibt es derzeit nicht.

    Vogelgrippe und Kinder im Park

    Nach dem aktuellen Stand der Dinge gibt es für Erwachsene und Kinder keine erhöhte Gefahr einer Infektion. Gerade für die gesunde Entwicklung der Stadtkinder ist das Spielen und Toben in Freiflächen und Parks von großer Bedeutung. Es gelten hier jedoch die gleichen Kriterien wie beim Füttern - stark mit Vogelkot verunreinigte Stellen, dicht am Ufer, sind kein geeigneter Platz zum Spielen. Kommt es trotzdem zum Kontakt, ist Hände waschen Pflicht.

    Vogelgrippe und Haustiere, Hunde, Katzen

    Bei einer auf der Insel Rügen am 25.2.2006 tot aufgefundenen Katze hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt. Dies gab der Präsident des Instituts, Prof. Dr. Thomas Mettenleiter. Ob es sich um die hoch pathogene Variante handelt, die in Asien und der Türkei zu Erkrankungen bei Menschen geführt hat, wird noch untersucht. "Dass Katzen sich mit dem Virus infizieren können, wenn sie infizierte Vögel fressen, ist seit längerem aus Asien bekannt“, so der Präsident des Instituts, Prof. Dr. Thomas Mettenleiter am 28.2.2006.
    Quelle: FLI vom 28.2.2006

    Fleischfresser können sich infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Dies könnte bei der Verfütterung von an Geflügelpest erkrankten oder verendeten Hühnern geschehen. So gibt es Berichte aus Südostasien, dass Großkatzen (Tiger, Jaguare) in Zoos über diesen Weg erkrankten und starben. Katzen können experimentell mit H5N1 Virus infiziert werden und erkranken, sie spielen aber bei der Verbreitung bisher keine Rolle. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden ist bis jetzt nicht bekannt.

    Bei Schweinen wurden lediglich in 8 von rund 3000 untersuchten Tieren in Vietnam Hinweise auf einen Kontakt mit dem Erreger gefunden. Allerdings war das Virus bei keinem der Tiere nachweisbar, keines der Tiere zeigte eine klinische Erkrankung. Auch in Infektionsversuchen erwiesen sich Schweine als wenig empfänglich für das Virus. Infizierte Tiere waren nicht in der Lage, das Virus zu vermehren oder die Infektion weiter zu verbreiten.

    Pflanzenfressende Haustiere sind in der Regel wenig gefährdet, sich mit H5N1 zu infizieren. Rinder sind noch nie als Träger von Influenzaviren aufgefallen und gelten allgemein als resistent. Pferde sind zwar von Infektionen mit Influenzaviren betroffen, allerdings handelt es sich um völlig andere Subtypen (z. B. H3N8).

    Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei einer Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus aus, so dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet.

    Darf ich meine Tiere noch frei laufen lassen?

    Laut einer Pressemitteilung des Friedrich-Löffler-Institut sollten Katzen in den Infektionsgebieten nicht mehr frei laufen gelassen werden. Hauskatzen erwiesen sich ebenfalls als empfänglich für die Vogelgrippeviren. Eine Ansteckung von Menschen durch infizierte Katzen wurde aber bisher noch nicht nachgewiesen. Für andere Säugetiere bzw in allen anderen Regionen gebe es keine Beschränkungen oder andere Empfehlungen.

    Quelle: PM Friedrich-Loeffler-Institut vom 28.2.2006

    Wie werden Vögel auf Vogelgrippe untersucht?

    Bei der Untersuchung, ob ein Vogel mit Vogelgrippeviren infiziert ist, gibt es in Deutschland eine genau festgelegte Arbeitsteilung zwischen den Bundesländern und dem Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems. Zurzeit laufen bundesweit intensive Überwachungsprogramme von Wild- und Hausgeflügel. Um eine möglichst rasche, aussagekräftige Diagnostik zu ermöglichen, die auch den Vorgaben der Europäischen Union gerecht wird, haben sich Bund und Länder auf folgende Abläufe geeinigt:

    a) Untersuchungen im Rahmen des Wildvogel-Monitorings 2005/2006

    Die Erstuntersuchungen werden von den Untersuchungseinrichtungen der Länder durchgeführt (Methode: M-PCR (Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Mit dieser Untersuchung können die Länder feststellen, ob der Vogel mit irgendeiner Form eines Vogelgrippevirus infiziert ist. Falls ja, werden Proben an dasNationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird näher untersucht, um welches Virus es sich handelt (Subtypisierung). Erst dann kann man zuverlässig sagen, ob der Vogel mit einem hochaggressiven und hochansteckenden (hochpathogenen) Geflügelpestvirus (H5N1 oder H7N7) oder einer niedrigpathogenen Form des Vogelgrippevirus infiziert war.

    b) Untersuchung bei vermehrten Todesfällen von Wildvögeln

    Auch hier führen die Untersuchungseinrichtungen der Länder eine Erstuntersuchung durch (siehe oben). Im positiven Fall werden unverzüglich Proben, Organproben oder ganze Tierkörper an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist (siehe 1.)

    c) Untersuchung von Verdachtsfällen bei Haus- und Wirtschaftsgeflügel

    Bei Auffälligkeiten in Beständen von Haus- oder Wirtschaftsgeflügel wird Probenmaterial (auch Organproben oder ganze Tierkörper) parallel zu den Untersuchungseinrichtungen der Länder unverzüglich auch an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird, wie auch in den Landesuntersuchungseinrichtungen, untersucht, ob Vogelgrippeviren nachgewiesen werden können (Methode: M-PCR/Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Falls ja, wird anschließend untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist.

    Vogelgrippe und Zugvögel

    Grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, dass Zugvögel, insbesondere Wasservögel, den Erreger über weitere Strecken transportieren können. Es besteht auch das Risiko, dass Zugvögel sich auf dem Weg von ihrem Winterquartier in ihre Brutgebiete infizieren. Wasservögel können den Erreger verbreiten auch ohne selbst zu erkranken.

    Vogelgrippe und Impfstoff

    Die Impfstoffentwicklung für Tiere am Friedrich-Loeffler-Institut steht erst am Anfang. Bislang ist nach EU-Recht die Schutzimpfung gegen die Geflügelpest verboten. Anders ist die Situation in Südostasien. Dort wird geimpft, um die Erregerdichte in regional begrenzten (endemisch) verseuchten Gebieten zu verringern. Mehr Informationen zum Impfstoff stehen hier.

    Übertragbarkeit der Vogelgrippe auf Menschen

    Die Übertragung erfolgt aerogen durch die Erreger an Federn, Vogelkot und aufgewirbeltem, kontaminiertem Staub von infiziertem Geflügel, insbesondere Hühner und Puten. Menschen können sich sehr selten und normalerweise nur nach engem Kontakt zu infiziertem Geflügel anstecken. Kranke oder verendete Wildvögel aber schon aus hygienischen Gründen nicht angefasst werden. Weitere aktuelle Informationen dazu stehen hier Robert-Koch-Instituts (RKI) : Das Robert Koch-Institut weist ebenso wie die Welttiergesundheitsorganisation darauf hin, dass das Pandemierisiko (weltweite Ausbreitung der Vogelgrippe) derzeit so hoch ist wie seit Jahrzehnten nicht. Die effiziente Übertragung von Mensch zu Mensch ist H5N1 bislang noch nicht gelungen. Das Virus könne aber durch ständige Änderungen seines Erbguts oder – schlagartig – durch den Austausch ganzer Gene mit menschlichen Influenzaviren die Fähigkeit erlangen, effektiver als bisher Menschen zu infizieren und vor allem effizient von Mensch zu Mensch übertragen zu werden. Ein solcher Erbgutaustausch könnte in einem Menschen geschehen, der gleichzeitig mit einem Vogelgrippevirus infiziert ist und einem an den Menschen bereits angepassten, jeden Winter zirkulierenden, Grippevirus. Daher bedeutet jeder neue Vogelgrippefall beim Menschen ein gewisses Risiko, falls gleichzeitig die "üblichen" Grippeviren zirkulieren

    Übertragung Vogelgrippe von Mensch zu Mensch

    Für Personen, die Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein können, ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung einschließlich Schutzmaske und -brille die wichtigste Maßnahme. Die H5N1-Infektion ist bislang in Südostasien in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf direkten und intensiven Kontakt mit infiziertem (Haus-) Geflügel zurückzuführen. Übertragungen von Mensch-zu-Mensch wurden bislang nur in einem Fall aus Thailand (Mutter-Tochter) bestätigt. Hierbei werden die Erreger durch Tröpfcheninfektion verbreitet.

    Vogelgrippe und Reisen in andere Länder

    Das Bundesverbraucherministerium hat ein Merkblatt vorbereitet, das den Botschaften in den betroffenen Ländern, dem Zoll und den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt wurde. Auch das Auswärtige Amt informiert über seine Homepage mit ständig aktualisierten Hinweisen. Reisende sollten in den betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden, auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten und Geflügelfleisch nur gekocht oder durchgebraten verzehren. Selbstverständlich sollten keine Produkte in die EU eingeführt werden, die entsprechenden Verboten unterliegen.

    Internationale Aktivitäten gegen Vogelgrippe

    Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) leistet gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) intensive wissenschaftliche und technische Unterstützung. Einen Schwerpunkt bildet dabei Vietnam. Die Hilfsmaßnahmen zielen auf eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen vor Ort und den Ausbau der diagnostischen Möglichkeiten ab. Aber auch die Verbesserung der risikoanalytischen Fähigkeiten und die Anwendung von Impfprogrammen sind Ziele der Zusammenarbeit.

    Vogelgrippe Infonummern

    Nach den ersten Fällen von Vogelgrippe in Deutschland haben verschiedene staatliche Stellen Telefon-Hotlines eingerichtet, die in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr erreichbar sind:

    Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum Ba-Wü: Tel. 0711/126-2233.

    Bundesverbraucherministerium Tel: Telefon 01805-768 555 (neue Nummer!)

    BUND-Infoservice: Tel. 030/275 86-469

    Stadt Freiburg, Amtstierärztliche Informationsstelle Tel.: 0761-201-4965

    Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Veterinärdienst, Tel.: 0761-2187-4713

    Stadt Mannheim: Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Tel: 0621-293-9095

    Wer zahlt im Falle einer angeordneten Tötung von Tieren?

    Es wird für Tiere, die auf behördliche Anordnungen getötet werden, eine Entschädigung geleistet. Nach § 71 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes regeln die Länder, wer die Entschädigung gewährt und wie sie aufzubringen ist. Dabei hat zunächst das Land die Entschädigung zu leisten. In der Regel werden jedoch für bestimmte Tierarten zur Gewährung der Entschädigung Beiträge erhoben ("Tierseuchenkassenbeiträge"). In Folge dessen leistet das Land nur einen Beitrag von 50 % zur Entschädigung, die anderen 50 % rekrutieren sich aus den Tierseuchenkassenbeiträgen. Der Mindestbeitrag für Geflügel beträgt für jeden Beitragspflichtigen 5,00 €. Entschädigt wird der gemeine Wert des Tieres ohne Rücksicht auf eine Wertminderung durch die Seuche; der Höchstentschädigungssatz für Geflügel ist im Tierseuchengesetz auf 51 € je Tier festgeschrieben.

    Vogelgrippe und weiterführende Links

    BUND news vom 21.2.2006 zur Vogelgrippe

    NABU-Infoseite zur Vogelgrippe

    Robert Koch Institut

    Institut für Vogelforschung

    Ministerium Ländlicher Raum und Ernährung Baden-Württemberg

    Wikipedia;