Vogelgrippe und weiterführende Links
Was versteht man unter Geflügelpest und Vogelgrippe?
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Vogelgrippe (aviären Influenza), die durch Viren der Untertypen H5 und H7 verursacht wird. Wasservögel stellen ein natürliches Virusreservoir dar das eine hohe genetische Vielfalt hat allerdings mit geringer krankmachender Wirkung (niedrige pathogene Influenzaviren).
Bei infizierten Vögel aus der Massentierhaltung können diese niedrig pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 zu einer hoch pathogenen Form (tötlich ansteckend) mutieren, die sich dann als Geflügelpest zeigt. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.
Als "Vogelgrippe" wird in der Öffentlichkeit derzeit die durch hoch pathogenes H5N1 Virus vom Typ Asia verursachte Geflügelpest bezeichnet. Die Tierseuche kann bei sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel auch auf den Menschen übergehen. Die Geflügelpest grassiert seit Ende 2003 in Südostasien.
Vogelgrippe und Menschen: Können sich Menschen anstecken?
Das aktuelle Vogelgrippevirus ist ein Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1. Die „normalerweise“ vorkommenden und in der menschlichen Bevölkerung zirkulierenden Grippeviren sind entweder vom Typ A, Subtyp H1N1 oder Subtyp H3N2, oder Grippe B-Viren. Bei Influenza B-Viren werden keine Subtypen unterschieden. Bei H5N1 handelt sich um ein Virus, das bisher nicht in der menschlichen Bevölkerung zirkulierte.
Am empfänglichsten für die Geflügelpest ist Hausgeflügel, besonders Hühner und Puten. Nur sie scheiden im Krankheitsfall so viel Virus aus, dass sich andere Tierarten oder Menschen anstecken können. Enten und Gänse bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren. Reisende sollten daher in denen von Geflügelpest betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden und auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten. Geflügelfleisch sollte nur gut durchgekocht oder durchgebraten verzehrt werden, gleiches gilt für Eier. Selbstverständlich sollten keine Geflügelprodukte aus diesen Gebieten in die EU eingeführt werden, dies ist gesetzlich verboten.
Vogelgrippe und Trinkwasser
Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landesgesundheitsamt - liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine Übertragungsmöglichkeit der Vogelgrippe auf den Menschen durch Trinkwasser hinweisen. Die Geschehnisse auf der Insel Rügen und auch der aktuelle Verdachtsfall vom 24.2.2006 bei einer Tafelente am Bodensee, die bei Überlingen gefunden wurde, löste Diskussionen aus, ob Oberflächengewässer, die zur Trinkwasserversorgung verwendet werden, als Übertragungsrisiko für den Menschen anzusehen sind. Wesentliche Voraussetzung für eine Infektion des Menschen ist ein intensiver und direkter Kontakt mit dem Erreger bzw. eine hohe Virusdosis. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass das Risiko einer Infektion über den Wasserpfad besteht, weil in den für die Trinkwasserversorgung genutzten Oberflächengewässern und oberflächennahen Grundwässern ein sehr hoher Verdünnungseffekt im Wasser erreicht wird. Sollten dennoch die in sehr großer Verdünnung vorliegenden Viren in die Wasserversorgung gelangen, werden diese durch den nachgeschalteten Aufbereitungsprozess eliminiert.
Auch im Falle einer Wasserversorgung aus Grundwässern besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko, da Viruspartikel während der Bodenpassage durch Adsorptionsvorgänge gebunden werden.
Quelle: RP Stuttgart v. 24.2.2006
Vogelgrippe und Aufstallungspflicht
Die Aufstallung wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden kontrolliert ("Veterinäramt"). Die Kosten der verstärkten tierärztlichen Untersuchungen der Tiere insbesondere bei Ausnahmegenehmigungen hat der Tierhalter zu tragen. Verstöße gegen die Aufstallungspflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Vogelgrippe und Brieftauben
Vom Aufstallungsgebot ist nur das in der Verordnung genannte Geflügel betroffen. Das sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Tauben unterliegen nicht der Aufstallungspflicht.
Vogelgrippe und Geflügelschauen
Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist für die in der Eil-Verordnung aufgeführten Geflügelarten ausnahmslos verboten.
Vogelgrippe und Eier und Geflügelprodukte
Zunächst ist festzustellen, dass die deutschen Hausgeflügelbestände frei von Geflügelpest sind und dass die Maßnahmen aus Vorsorge erlassen worden sind, um eine Ein- und Verschleppung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren. Das bedeutet, dass auch Lebensmittel wie Geflügel ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und gegessen werden können. Der Erreger kann über rohe Eier übertragen werden, sofern die Tiere infiziert sind. Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab. Gleichwohl ist anzumerken, dass es bei einer Infektion mit H5N1 zu einer drastischen Verminderung der Legeleistung sowie zu erheblichen Todesfällen kommt, so dass die Vermarktungsmöglichkeit betroffener Betriebe sehr eingeschränkt ist. Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle einer strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden dürfen. Mehr zum Verzehr von Lebensmitteln finden Sie hier.
Vogelgrippe und Vögel füttern und Vogelhäuschen
Es gibt viele Gründe, die dagegen sprechen, Enten und Schwäne zu füttern. Zum Einen wird das Wasser in kleineren Gewässern durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich selber um ihr Futter zu kümmern. Zum Anderen sollten aufgrund der unklaren Verbreitungswege des Vogelgrippevirus ab sofort Enten und Schwäne in Parks und Grünanlagen nicht mehr gefüttert werden. Die Tiere könnten sich durch Verunreinigungen des Futters untereinander anstecken. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen. Vögel die hier fressen, können bei schlecht gepflegten Futterstellen ebenfalls an verunreinigtem Futter erkranken.
Eine Infektionsgefahr von Tier zu Mensch, wie in Asien, ist in der derzeitigen Situation nicht gegeben. Vögel scheiden jedoch mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach jedem Kontakt mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen. Ausführlichere Informationen sind dazu in einer Mitteilung vom 16.2.2006 (65 KB) der Vogelwarte Radofzell zusammengestellt und nachzulesen.
Vogelgrippe und Jäger und Jagdhunde
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich in erster Linie um ein tierpathogenes Virus handelt; dass heißt, der Erreger ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar, so dass bei den bei uns gegebenen Umständen (im Vergleich zu Asien, wo die Menschen in enger Nachbarschaft mit ihren Tieren leben) das Risiko einer Infektion nicht sonderlich hoch ist. Dennoch sollten hygienische Grundsätze eingehalten werden:
z. B. Tragen von Handschuhen beim Hantieren mit erlegten Wildvögeln und Abbrühen der Tiere vor dem Rupfen. Sofern die Innereien nicht verzehrt werden, sollten sie ordnungsgemäß beseitigt werden. Wildgeflügel und Wildgeflügelprodukte sollten nur ausreichend erhitzt oder durchgegart verzehrt werden. Um einen Eintrag von Influenzaviren in Hausgeflügelbestände durch Jäger zu verhindern, müssen hygienische Maßnahmen wie z. B. Wechsel und Reinigung der Jagdkleidung eingehalten werden. Es muss zudem sichergestellt sein, dass erlegte Wildvögel oder deren Produkte nicht mit Hausgeflügel in Kontakt kommen.
Hinweise, dass H5N1 auf Hunde übertragbar ist, gibt es derzeit nicht.
Vogelgrippe und Kinder im Park
Nach dem aktuellen Stand der Dinge gibt es für Erwachsene und Kinder keine erhöhte Gefahr einer Infektion. Gerade für die gesunde Entwicklung der Stadtkinder ist das Spielen und Toben in Freiflächen und Parks von großer Bedeutung. Es gelten hier jedoch die gleichen Kriterien wie beim Füttern - stark mit Vogelkot verunreinigte Stellen, dicht am Ufer, sind kein geeigneter Platz zum Spielen. Kommt es trotzdem zum Kontakt, ist Hände waschen Pflicht.
Vogelgrippe und Haustiere, Hunde, Katzen
Bei einer auf der Insel Rügen am 25.2.2006 tot aufgefundenen Katze hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt. Dies gab der Präsident des Instituts, Prof. Dr. Thomas Mettenleiter. Ob es sich um die hoch pathogene Variante handelt, die in Asien und der Türkei zu Erkrankungen bei Menschen geführt hat, wird noch untersucht. "Dass Katzen sich mit dem Virus infizieren können, wenn sie infizierte Vögel fressen, ist seit längerem aus Asien bekannt“, so der Präsident des Instituts, Prof. Dr. Thomas Mettenleiter am 28.2.2006.
Quelle: FLI vom 28.2.2006
Fleischfresser können sich infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Dies könnte bei der Verfütterung von an Geflügelpest erkrankten oder verendeten Hühnern geschehen. So gibt es Berichte aus Südostasien, dass Großkatzen (Tiger, Jaguare) in Zoos über diesen Weg erkrankten und starben. Katzen können experimentell mit H5N1 Virus infiziert werden und erkranken, sie spielen aber bei der Verbreitung bisher keine Rolle. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden ist bis jetzt nicht bekannt.
Bei Schweinen wurden lediglich in 8 von rund 3000 untersuchten Tieren in Vietnam Hinweise auf einen Kontakt mit dem Erreger gefunden. Allerdings war das Virus bei keinem der Tiere nachweisbar, keines der Tiere zeigte eine klinische Erkrankung. Auch in Infektionsversuchen erwiesen sich Schweine als wenig empfänglich für das Virus. Infizierte Tiere waren nicht in der Lage, das Virus zu vermehren oder die Infektion weiter zu verbreiten.
Pflanzenfressende Haustiere sind in der Regel wenig gefährdet, sich mit H5N1 zu infizieren. Rinder sind noch nie als Träger von Influenzaviren aufgefallen und gelten allgemein als resistent. Pferde sind zwar von Infektionen mit Influenzaviren betroffen, allerdings handelt es sich um völlig andere Subtypen (z. B. H3N8).
Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei einer Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus aus, so dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet.
Darf ich meine Tiere noch frei laufen lassen?
Laut einer Pressemitteilung des Friedrich-Löffler-Institut sollten Katzen in den Infektionsgebieten nicht mehr frei laufen gelassen werden. Hauskatzen erwiesen sich ebenfalls als empfänglich für die Vogelgrippeviren. Eine Ansteckung von Menschen durch infizierte Katzen wurde aber bisher noch nicht nachgewiesen. Für andere Säugetiere bzw in allen anderen Regionen gebe es keine Beschränkungen oder andere Empfehlungen.
Quelle: PM Friedrich-Loeffler-Institut vom 28.2.2006
Wie werden Vögel auf Vogelgrippe untersucht?
Bei der Untersuchung, ob ein Vogel mit Vogelgrippeviren infiziert ist, gibt es in Deutschland eine genau festgelegte Arbeitsteilung zwischen den Bundesländern und dem Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems.
Zurzeit laufen bundesweit intensive Überwachungsprogramme von Wild- und Hausgeflügel. Um eine möglichst rasche, aussagekräftige Diagnostik zu ermöglichen, die auch den Vorgaben der Europäischen Union gerecht wird, haben sich Bund und Länder auf folgende Abläufe geeinigt:
a) Untersuchungen im Rahmen des Wildvogel-Monitorings 2005/2006
Die Erstuntersuchungen werden von den Untersuchungseinrichtungen der Länder durchgeführt (Methode: M-PCR (Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Mit dieser Untersuchung können die Länder feststellen, ob der Vogel mit irgendeiner Form eines Vogelgrippevirus infiziert ist.
Falls ja, werden Proben an dasNationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird näher untersucht, um welches Virus es sich handelt (Subtypisierung). Erst dann kann man zuverlässig sagen, ob der Vogel mit einem hochaggressiven und hochansteckenden (hochpathogenen) Geflügelpestvirus (H5N1 oder H7N7) oder einer niedrigpathogenen Form des Vogelgrippevirus infiziert war.
b) Untersuchung bei vermehrten Todesfällen von Wildvögeln
Auch hier führen die Untersuchungseinrichtungen der Länder eine Erstuntersuchung durch (siehe oben). Im positiven Fall werden unverzüglich Proben, Organproben oder ganze Tierkörper an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist (siehe 1.)
c) Untersuchung von Verdachtsfällen bei Haus- und Wirtschaftsgeflügel
Bei Auffälligkeiten in Beständen von Haus- oder Wirtschaftsgeflügel wird Probenmaterial (auch Organproben oder ganze Tierkörper) parallel zu den Untersuchungseinrichtungen der Länder unverzüglich auch an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird, wie auch in den Landesuntersuchungseinrichtungen, untersucht, ob Vogelgrippeviren nachgewiesen werden können (Methode: M-PCR/Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Falls ja, wird anschließend untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist.
Vogelgrippe und Zugvögel
Grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, dass Zugvögel, insbesondere Wasservögel, den Erreger über weitere Strecken transportieren können. Es besteht auch das Risiko, dass Zugvögel sich auf dem Weg von ihrem Winterquartier in ihre Brutgebiete infizieren. Wasservögel können den Erreger verbreiten auch ohne selbst zu erkranken.
Vogelgrippe und Impfstoff
Die Impfstoffentwicklung für Tiere am Friedrich-Loeffler-Institut steht erst am Anfang. Bislang ist nach EU-Recht die Schutzimpfung gegen die Geflügelpest verboten. Anders ist die Situation in Südostasien. Dort wird geimpft, um die Erregerdichte in regional begrenzten (endemisch) verseuchten Gebieten zu verringern.
Mehr Informationen zum Impfstoff stehen hier.
Übertragbarkeit der Vogelgrippe auf Menschen
Die Übertragung erfolgt aerogen durch die Erreger an Federn, Vogelkot und aufgewirbeltem, kontaminiertem Staub von infiziertem Geflügel, insbesondere Hühner und Puten.
Menschen können sich sehr selten und normalerweise nur nach engem Kontakt zu infiziertem Geflügel anstecken. Kranke oder verendete Wildvögel aber schon aus hygienischen Gründen nicht angefasst werden. Weitere aktuelle Informationen dazu stehen hier Robert-Koch-Instituts (RKI) :
Das Robert Koch-Institut weist ebenso wie die Welttiergesundheitsorganisation darauf hin, dass das Pandemierisiko (weltweite Ausbreitung der Vogelgrippe) derzeit so hoch ist wie seit Jahrzehnten nicht. Die effiziente Übertragung von Mensch zu Mensch ist H5N1 bislang noch nicht gelungen. Das Virus könne aber durch ständige Änderungen seines Erbguts oder – schlagartig – durch den Austausch ganzer Gene mit menschlichen Influenzaviren die Fähigkeit erlangen, effektiver als bisher Menschen zu infizieren und vor allem effizient von Mensch zu Mensch übertragen zu werden. Ein solcher Erbgutaustausch könnte in einem Menschen geschehen, der gleichzeitig mit einem Vogelgrippevirus infiziert ist und einem an den Menschen bereits angepassten, jeden Winter zirkulierenden, Grippevirus. Daher bedeutet jeder neue Vogelgrippefall beim Menschen ein gewisses Risiko, falls gleichzeitig die "üblichen" Grippeviren zirkulieren
Übertragung Vogelgrippe von Mensch zu Mensch
Für Personen, die Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein können, ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung einschließlich Schutzmaske und -brille die wichtigste Maßnahme. Die H5N1-Infektion ist bislang in Südostasien in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf direkten und intensiven Kontakt mit infiziertem (Haus-) Geflügel zurückzuführen. Übertragungen von Mensch-zu-Mensch wurden bislang nur in einem Fall aus Thailand (Mutter-Tochter) bestätigt. Hierbei werden die Erreger durch Tröpfcheninfektion verbreitet.
Vogelgrippe und Reisen in andere Länder
Das Bundesverbraucherministerium hat ein Merkblatt vorbereitet, das den Botschaften in den betroffenen Ländern, dem Zoll und den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt wurde. Auch das Auswärtige Amt informiert über seine Homepage mit ständig aktualisierten Hinweisen.
Reisende sollten in den betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden, auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten und Geflügelfleisch nur gekocht oder durchgebraten verzehren. Selbstverständlich sollten keine Produkte in die EU eingeführt werden, die entsprechenden Verboten unterliegen.
Internationale Aktivitäten gegen Vogelgrippe
Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) leistet gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) intensive wissenschaftliche und technische Unterstützung. Einen Schwerpunkt bildet dabei Vietnam.
Die Hilfsmaßnahmen zielen auf eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen vor Ort und den Ausbau der diagnostischen Möglichkeiten ab. Aber auch die Verbesserung der risikoanalytischen Fähigkeiten und die Anwendung von Impfprogrammen sind Ziele der Zusammenarbeit.
Vogelgrippe Infonummern
Nach den ersten Fällen von Vogelgrippe in Deutschland haben verschiedene staatliche Stellen Telefon-Hotlines eingerichtet, die in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr erreichbar sind:
Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum Ba-Wü: Tel. 0711/126-2233.
Bundesverbraucherministerium Tel: Telefon 01805-768 555 (neue Nummer!)
BUND-Infoservice: Tel. 030/275 86-469
Stadt Freiburg, Amtstierärztliche Informationsstelle Tel.: 0761-201-4965
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Veterinärdienst, Tel.: 0761-2187-4713
Stadt Mannheim: Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Tel: 0621-293-9095
Wer zahlt im Falle einer angeordneten Tötung von Tieren?
Es wird für Tiere, die auf behördliche Anordnungen getötet werden, eine Entschädigung geleistet. Nach § 71 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes regeln die Länder, wer die Entschädigung gewährt und wie sie aufzubringen ist. Dabei hat zunächst das Land die Entschädigung zu leisten.
In der Regel werden jedoch für bestimmte Tierarten zur Gewährung der Entschädigung Beiträge erhoben ("Tierseuchenkassenbeiträge"). In Folge dessen leistet das Land nur einen Beitrag von 50 % zur Entschädigung, die anderen 50 % rekrutieren sich aus den Tierseuchenkassenbeiträgen.
Der Mindestbeitrag für Geflügel beträgt für jeden Beitragspflichtigen 5,00 €.
Entschädigt wird der gemeine Wert des Tieres ohne Rücksicht auf eine Wertminderung durch die Seuche; der Höchstentschädigungssatz für Geflügel ist im Tierseuchengesetz auf 51 € je Tier festgeschrieben.
Vogelgrippe und weiterführende Links
BUND news vom 21.2.2006 zur Vogelgrippe
NABU-Infoseite zur Vogelgrippe
Robert Koch Institut
Institut für Vogelforschung
Ministerium Ländlicher Raum und Ernährung Baden-Württemberg
Wikipedia;