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Themen der Ökostation

Stiftungsfonds Ökostation Freiburg

Gründung:  Der Siftungsfonds der Ökostation Freiburg wurde am 1. Mai 2005 in Freiburg begründet.
Hauptziel:   Die Umweltbildungsarbeit der Ökostation Freiburg wird durch Erträge aus zweckgebundenen Zustiftungen um einen nachhaltigen Finanzierungsbaustein erweitert.
Partner:  Als Partner konnte die MOMO Stiftung für Kinder, Umwelt und Gesundheit gewonnen werden
Erträge:  Die Erträge aus dem Stiftungsfonds fließen entsprechend den satzungsmäßigen Zielen der Momo-Stiftung ausschließlich Projekten der Ökostation Freiburg zu gute.
Bankverbindung  Stiftungsfonds Ökostation bei der Sparkasse Freiburg, BLZ: 680 501 01, Konto-Nummer: 21 21 21 21, IBAN: DE69 6805 0101 0021 2121 21
Ansprechpartner  Für alle Fragen rund um den Stiftungsfonds ist Ralf Hufnagel, Stiftungsfonds Beauftragter der Momo Stiftung ihr Ansprechpartner

Ziele des Stiftungsfonds

Bei der Momo Stiftung wurde ein Stiftungsfonds für die Ökostation Freiburg eingerichtet. Die Umweltbildungsarbeit der Ökostation Freiburg wird durch Erträge aus zweckgebundenen Zustiftungen und Zuwendungen an die Momo Stiftung um einen nachhaltigen Finanzierungsbaustein erweitert. Die Erträge aus dem Stiftungsfonds kommen dauerhaft und zweckgebunden der Umweltbildungsarbeit der Ökostation zugute.

Natur erleben

Zustiftungen an den Stiftungsfonds

Zuwendungen an Stiftungen werden vom Staat durch das Stiftungsgesetz in besonderem Maße belohnt. Stifterinnen und Stifter kommen dadurch in den Genuss erheblicher steuerlicher Vergünstigungen und können als Privatpersonen und Betriebe jährlich bis zu 5% des Jahreseinkommens (allgemeiner Höchstbetrag) von der Steuer absetzen. Betriebe können alternativ bis zu 2‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Ausgaben steuerlich geltend machen. Über diesen Anteil von 5 Prozent des Jahreseinkommen, der direkt als Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerlich geltend gemacht werden können, können jedes Jahr zusätzlich bis zu 20.450,- Euro an Stiftungen gespenden oder zugestiftet werden. Diese können in vollem Umfang als Sonderausgabe steuerlich gelten gemacht werden. Je nach dem persönlichen Steuersatz können dadurch bis zur Hälfte der Zuwendungen vom Finanzamt zurück erhalten werden.

Wie werde ich Zustifter?

Eine Zustiftung zum Stiftungsfonds ist eine besonders nachhaltige Art, zur Erhaltung unserer heimischen Natur beizutragen. Denn eine Zustiftung - ob zu Lebzeiten oder als testamentarische Zustiftung im Todesfall - wird dem Stiftungskapital zugeführt, von dem nur die jährlichen Zinserträge verwendet werden. Die gesamte Zustiftung bleibt damit in ihrem Bestand erhalten und leistet einen dauerhaften Beitrag durch die jährliche Ausschüttung. Als Zustifter helfen Sie damit, unsere Natur und Umwelt langfristig für kommende Generationen zu sichern. Wie werden Sie Zustifter bei dem Stiftungsfonds der Ökostation Freiburg? Gerne sind wir bereit, Sie dabei persönlich zu beraten. Die formale Umsetzung Ihrer Entscheidung ist sehr einfach. Wenn Sie sich nach der Beratung für eine Zustiftung entschieden haben, dann schreiben Sie an den Stiftungsfonds Beauftragten bitte einen Brief und kündigen Sie Ihre Zustiftung an. Sie erhalten dann umgehend Antwort von uns.

Kleiner Fuchs

Vermächtnis, Schenkung, Erbe

Es gibt verschiedene Möglichkeiten gemeinnützige Organisationen wie z. B. den Stiftungsfonds der Ökostation in Ihrem Testament zu bedenken.

Vermächtnis: Möchten Sie dem Stiftungsfonds einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen, ordnen Sie ein Vermächtnis an. Das Vermächtnis verpflichtet den von Ihnen bestimmten Erben dazu, Ihr Vermächtnis aus dem Nachlass zu erfüllen. Im Falle eines Vermächtnisses sind die gesetzlichen Pflichtteile der Familienmitglieder zu beachten.

Schenkung: Mit einer Schenkung an den Stiftungsfonds, die noch zu Lebzeiten erfolgt, können Sie verfolgen, was mit Ihrer Schenkung geschieht. Sie können die Schenkungen auch im Hinblick auf einen bestimmten Zweck konkretisieren und z.B. ausschließlich ein ganz bestimmtes Projekt fördern.

Erbe: "Umwelt bewahren - Zukunft gestalten". Durch ein Testament können Sie jede gemeinnützige Organisation auch zum Erben oder Miterben bestimmen. Diese Funktion ist mit allen Rechten und Pflichten verbunden. Auch bei der Erbeinsetzung müssen die gesetzlichen Pflichtteile der Familienmitglieder beachtet werden.

Testamentarische Beratung: Sollten Sie überlegen, den Stiftungsfonds der Ökostation zu bedenken, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen. Aus rechtlichen Gründen sind wir jedoch nicht berechtigt bei der konkreten Abfassung von Testamenten zu beraten. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens.

Zweckbindung

Das gesonderte Zweckvermögen des Stiftungsfonds und insbesondere dessen Erträge sind seitens der Momo Stiftung für Kinder im Rahmen der Stiftungssatzung auf die Förderung der Umweltbildungsarbeit der Ökostation beschränkt.

Spenden an den Stiftungsfonds

Spenden bzw. Zuwendungen können ebenfalls an den Stiftungsfonds geleistet werden und stehen dann unmittelbar der Umweltbildungsarbeit der Ökostation Freiburg zur Verfügung. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl: Mit einer Einmalspende helfen uns, unsere gemeinnützige Arbeit für zukünftige Generationen nachhaltig durchzuführen. Die Förderspende in Form eines regelmäßigen Beitrages ist die geeignete Form, um zur Finanzierung mittel- bis langfristiger Projekte beizutragen. Es können vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beträge gespendet werden. Dabei ist jede Form der Spende/Zuwendung steuerlich abzugsfähig. Jeweils zum Jahresende werden die Spendenbescheinigungen zugeschickt.

Kompost

Nachhaltige Anlage der Zustiftungen

Die Mittel des Stiftungsfonds werden anteilig in der Nachhaltigkeit verpflichtete Fonds angelegt.

Spendenbescheinigung

Zustifter und Spender erhalten nach Eingang des Betrages auf das Konto 21 21 21 21 bei der Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau (BLZ: 680 501 01) (IBAN: DE69680501010021212121) umgehend eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) und eine Urkunde zugeschickt.

Stiftungsbehörde

Die Momo-Stiftung ist von der zuständigen Stiftungsbehörde dem Regierungspräsidium Freiburg anerkannt und geprüft.

Fotos: Ökostation und Karl Dulleck (Kleiner Fuchs im Biogarten)