Tipps & Beratung
Wespen
Wenn es „Interessenskonflikte“ zwischen Menschen und Wespen gibt, dann
können die nachfolgenden Informationen hoffentlich zu einem zukünftig
gemeinsamen Leben beitragen. Regionale Wespenbeauftragte und
die entsprechenden unteren Naturschutzbehörden der umliegenden Land- und Stadtkreise
stehen mit Rat und Tat zur Seite. In unserer Linkliste
finden sie Verweise auf interessante Wespenseiten.
Der unten stehende Infotext gliedert sich in folgende inhaltliche
Abschnitte:
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Achtung: Stichverletzungen im Rachenbereich müssen – auch bei
Nicht-Allergikern – sofort von einem Arzt begutachtet und behandelt
werden! Die Rettungsleitstellen sind bundesweit 24 Stunden unter der Tel. Nr.: 112
zu erreichen.
Hinweis zum Schwarmtrieb der Honigbiene: Der Schwarmtrieb dient dem natürlichen Bestreben der Honigbienen, ihre Staaten durch Teilung zu vermehren.
Ausgelöst wird dieser Trieb durch das Stärkerwerden des Bienenvolks im Frühsommer (Mai–Juni) (Quelle:Wikipedia). Falls Sie solch einen Schwarm in einem
oder sogar Ihrem Wohngebiet sichtigen, wenden Sie sich an eine(n) Imker(in). Die heimischen Imker freuen sich über jeden neuen Schwarm. Ansprechpartnerin
der Ökostation ist die ökologische Imkerin Lena Veller. Sie erreichen Frau Veller unter: 0152 03594681.
Wespenarten
Wespenarten können in staatenbildende und einzellebende (solitäre)
Arten unterteilt werden. Bei uns leben insgesamt acht staatenbildende
Wespenarten. Diese einjährigen Nester werden nie ein zweites Mal
bezogen. Von den heimischen 8 Hornissen- und Wespenarten können
lediglich 2 Arten, nämlich die Deutsche Wespe und die Gewöhnliche Wespe
lästig werden, da nur diese auch an zuckerhaltige Speisen gehen. Alle
anderen Arten sind harmlos und meiden die Nähe des Menschen.
In dem "Steckbrief" finden Sie eine tabellarische Übersicht über die
heimischen Wespenarten.
Wespenstaaten
Wespenstaaten bestehen aus einer Königin und vielen Arbeiterinnen. Die
Versorgung der Brut mit Insekten (Fliegen, Raupen etc.) erfolgt durch
die Arbeiterinnen. Im Spätsommer schlüpfen die Männchen (Drohnen) und
paaren sich mit den Jungköniginnen. Der alte Staat stirbt dann völlig
aus. Nur die befruchteten Jungköniginnen überwintern an geschützten
Stellen und gründen im nächsten Frühjahr ein neues Volk.
Nestverteidigung
Nestverteidigung im unmittelbaren Nistbereich ist ein typisches
Verhalten der soziallebenden Wespenarten. Die Verteidigungsbereitschaft
ist von Art zu Art unterschiedlich. Außerhalb des Nestbereiches
ergreifen Wespen in der Regel die Flucht. Die „Deutsche Wespe“ und die
„Gewöhnliche Wespe“ können dem Menschen vor allem in den Monaten August
bis Oktober durch ihr scharenweises Auftreten und die Vorliebe für
Süßigkeiten, aber auch Grillfleisch, lästig werden.
Neststandorte
Für die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe sind ausschließlich dunkle
„Höhlen“ als Neststandorte geeignet. Ihre Völker sind sehr
individuenreich und langlebig. Die beliebtesten Brutplätze im
Wohnbereich sind Dachböden, Rolladenkästen oder sonstige Hohlräume, wie
zum Beispiel Mauselöcher.
Rollladenkästen eignen sich aus Wespensicht hervorragend zur Nestanlage.
Bei einem beflogenen Nest sollten Sie den Rolladengurtschlitz in der
Wohnung mit einem Papp- oder Filzstreifen verkleinern. Als Prophylaxe
gegen den Bezug Ihrer Rollladenkästen im nächsten Jahr wäre zu
empfehlen, dass die Einflugmöglichkeiten von außen so klein wie möglich
gehalten werden.
Vogelnistkästen werden auch von Wespen als Quartier benutzt. Wenn die
Einflugschneise der Tiere eine Behinderung bei nicht aufschiebbaren
Gartenarbeiten darstellt, vergewissern sie sich, dass die Tiere nur ein
Einflugloch haben und verschließen Sie dieses nach Einbruch der
Dunkelheit mit einem Pappstreifen. Führen Sie die Arbeiten früh am
nächsten Morgen durch. Den Pappstreifen belassen Sie vor dem
Einflugloch; die Wespen nagen sich selbst einen Weg ins Freie. Achtung,
diese Methode ist bei Hornissen nicht geeignet, da diese auch nachts
aktiv sind auf Störungen am Nest sehr aggressiv reagieren.
Dachböden oder Schuppen sind ebenfalls beliebte Neststandorte. Über
diese Nester kann man Kästen aus engmaschigem Fliegendraht stülpen. Eine
unten angebrachte schlauchförmige Einflugschneise kann nun dorthin
platziert werden, wo sich der Ein-Ausflug der Insekten am wenigsten
störend auswirkt.
Verhalten in Nestnähe
Freihängende Nester in Gebüschen oder an Holzbalken werden auch von
Wespen gebaut und können problemlos toleriert werden. Diese Völker sind
individuenarm, kurzlebig und haben weder Interesse an Grillwürstchen
noch an Süßigkeiten. Falls freihängende Nester im Extremfall wirklich
einmal stören sollten, so kann man diese Nester umsiedeln. Auskunft
hierzu erteilen die
Unteren Naturschutzbehörden
und die Wespenbeauftragten.
Erschütterungen im direkten Nestbereich sollten vermieden werden! Schon
bloßes Klopfen an den Rollladenkasten oder Rasenmähen bei einem Erdnest
bringen die Tiere in Verteidigungsbereitschaft. Hastige Bewegungen,
direktes Anatmen der Insekten, Schlagen nach Wespen sollte vermieden
werden. Parfüm können die Tiere im Nestbereich ebenso wie auffällig
gemusterte und blumenähnlich bedruckte Kleidung interessieren.
Schutzmassnahmen
Dosengetränke sollten nicht verwendet werden! Kinder sollten süße
Getränke grundsätzlich mit Strohhalmen konsumieren.
Einflugschneisen der Insekten sollten tabu sein. Falls im Garten und bei
einem Erdnest eine Annäherung unumgänglich ist, können Sie ab Einbruch
der Dunkelheit, wenn alle Wespen im Nest sind, ein Regenrohr o. ä.
senkrecht über dem Einflugloch anbringen und durch Haltestäbe abstützen.
Die Tiere akzeptieren den veränderten Ausflugbereich und starten am
nächsten Tag zwei Meter über Ihrem Kopf.
Umzäunungen mit einem kleinen Zaun in etwa drei Meter Radius um das
Einflugloch bei einem Erdnest sind hilfreich und sorgen für
„Entspannung“. Erklären Sie den Hausbewohnern, warum Sie dies tun. Es
ist sinnlos, vorhandene Einflugslöcher zu verstopfen. Die Wespen werden
einen neuen Ausgang finden.
Fliegendraht eignet sich für die äußeren Fensterrahmen, wenn Wespen in
den Küchenbereich eindringen. Die Materialien gibt es kostengünstig in
allen Baumärkten und die Anbringung ist auch für Laien problemlos. Mit
dieser Lösung, die sich auch für andere Wohnräume anbietet, haben auch
Mücken und andere Insekten keine Chance mehr Sie zu belästigen.
Veranda- und Balkontüren durch die Wespen eindringen, können durch
Vorhänge aus Stoffbändern, Bambusstäbchen, Perlenschnüren usw.
wespensicher gemacht werden.
Wespendressur
Wespen lassen sich „dressieren“. Veranstalten sie öfter Grillparties und
werden Sie von der Deutschen oder der Gewöhnlichen Wespe belästigt (und
nur diese beiden Arten kommen hierfür in Frage), so können Sie einen
Wespenfuttertisch an einer abgelegenen Stelle Ihres Grundstückes
errichten, worauf sie Grilladenreste oder etwa verdorbenes Obst
deponieren. Ein Zaunpfahl mit einem oben angebrachten Brett mit
„Wespenfutter“ reicht hier schon, um die nächste Grillfete
störungsfreier zu gestalten.
Chemikalien sollten zur Bekämpfung von Wespen nicht verwendet werden.
Die nachtaktiven Hornissen werden oftmals von Lichtquellen angelockt.
Schalten Sie dann das Licht aus und ermöglichen Sie den Tieren das
selbständige Verlassen des Raumes. Schädlingsbekämpfer sind
kostenpflichtig und sollten nur in wirklich dringenden Fällen beauftragt
werden. Bitte kontaktieren Sie vorher die
Unteren Naturschutzbehörden
bzw. die Wespenbeauftragten. Auch die
beiden uns lästigen Wespenarten
sind nützliche und wichtige Mitglieder des Ökosystems, die z.B. ihre
Brut fast ausschließlich mit Insektenlarven füttern - die uns sonst auch
plagen würden!
Schutzgesetze
Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, §29 Abs. 1, Ziff. 3, schützt auch
Wespen, da es verboten ist, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen,
sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Wespennester mit „Hausmitteln“ zu vernichten, ist gefährlich, nützt in
der Regel nichts und ist ordnungswidrig bzw. strafbar. Verstöße gegen
das Artenschutzrecht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 €
geahndet werden. Dies gilt besonders für die Entfernung oder Zerstörung
besiedelter Hornissennester. Hornissen sind naturschutzrechtlich
besonders geschützt (§10, Abs. 2, Ziffer 10c BNatSchG i.V. §1
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)) und friedfertige Tiere, die nur
angreifen um ihr Volk bzw. ihr Nest im Umkreis von ca. 4 m zu
verteidigen. Nach §42, Abs. 1, Ziff. 1 BNatSchG ist es verboten,
Hornissen zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Nester der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Sofern dies in
Einzelfällen nicht vermeidbar ist, dürfen besiedelte Hornissennester nur
nach Erteilung einer Befreiung durch die Unteren Naturschutzbehörden
umgesiedelt oder entfernt werden. Anfang November, nachdem die
Jungköniginnen die Nester verlassen haben und das Volk gestorben ist,
kann das leere Hornissennest ohne besondere Erlaubnis entfernt werden.
Stichverletzungen
Stichverletzungen im Rachenbereich müssen – auch bei Nicht-Allergikern
– sofort von einem Arzt begutachtet und behandelt werden! Die
Rettungsleitstellen sind bundesweit 24 Stunden unter der Telefon-Nummer 112 zu
erreichen.
Wespenbeauftragte
Bitte bedenken Sie, dass die ehrenamtlichen Wespenexperten dieser Arbeit
in ihrer Freizeit nachgehen. Wenn Sie nicht am Südlichen Oberrhein wohnen,
dann wenden sie sich bitte an die Expert*innen ihrer Region.
Diese Adressen der regionalen Fachberater*innen für Hornisse- und Wespenfragen (Wespenbeauftragte) erhalten
Sie über die jeweligen unteren Naturschutzbeheorden Ihrer Stadt- und Landkreise:
Lotz hygieneservice | (Kreise Breisgau-Hochschwarzwald/Freiburg) | Tel.: 0761-1377167, Mob.: 0172-7601368, Mail: a.lotz@t-online.de |
Schädlingsbekämpfung Bernhard Kölblin | Mob.: 0171-1263418, Mail: b.koelblin@t-online.de |
Umsiedlungsfirmen
Zur (kommerziellen) Umsiedlung bzw. Entfernung berechtigte Adressen:
Pro-Wespe | H.-J. Loyal | Tel.: 0179/7671992, Mail: pro-wespe@web.de |
VespUcci | | Tel.: 07641-9366065, Mail: info@vespucci-gbr.de
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Untere Naturschutzbehörden
Untere Naturschutzbehörden der regionalen Stadt- und Landkreisverwaltungen - Untere Naturschutzbehörden UNB):
Stadt Freiburg, Umweltschutzamt | 0761/201-6101 |
Landratsamt Emmendingen | 07641-451-475 |
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald | 0761-2187-598 |
Landratsamt Ortenaukreis | 0781-805-1314 |
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