Empfehlungen für die Umweltbildung in Zeiten der Coronavirus
News vom 19.03.2020
In Zusammenarbeit mit dem Fachverband ANU Bundesverband haben wir folgende Infos für Umweltbildungseinrichtungen im weitesten Sinne sowie für Mitarbeiter*innen zusammengestellt
Die Corona-Pandemie prägt unseren privaten Alltag und die berufliche Situation durch Ausfälle von Veranstaltungen und auch durch Umsatzausfälle in nie geahntem Ausmaß. In Sorge um die wirtschaftliche Zukunft der Anbieter außerschulischen Umweltbildung, insbesondere der kleinen Vereine und der Selbstständigen, haben wir am 18. März in einem Schreiben an den Wirtschaftsminister Peter Altmaier und den Arbeitsminister Hubertus Heil gewandt und um möglichst unbürokratische Soforthilfen gebeten. www.oekostation.de/docs/Brief_Corona_Hilfe_fuer_Bildungsanbieter_an_BMWI.pdf
Das Schreiben ging auch an die BNE-Referent*innen der Bundesländer. Bisher sind wir zuversichtlich, dass es bei den angekündigten Soforthilfen auch Unterstützung für ANU-Mitglieder, die aufgrund der Ausfälle existenziell bedroht sind, geben wird.
Bisher ist noch unklar, welche Hilfen bundes- oder landesweit noch kommen werden, ob die Bedingungen für die Situation der außerschulischen Bildungsanbieter zutreffen und auch die Honorarkräfte und Selbstständigen ausreichend einschließen. Wegen Anpassungen bei unseren spezifischen Förderern für Umweltbildung/BNE (Zuschussfähigkeit von Ausfallkosten und Projektleistungen trotz ausgefallener Projektmaßnahmen) werden wir noch separat aktiv werden.
Der Deutsche Naturschutzring, dem auch die ANU angehört, hat hierzu einen Dialog mit den Förderern angekündigt. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir die Situation beobachten und wichtige Informationen zusammenstellen. Einige bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind Euch und Ihnen wahrscheinlich schon bekannt, unten kurze Infos zu den Wichtigsten, die wir bisher finden konnten. Wir werden die Infos unter https://www.umweltbildung.de/8440.html ergänzen. Bitte melden Sie sich gerne, wenn Sie wichtige Informationen oder Erfahrungen haben, die wir an Kolleg*innen oder an Förderer weitergeben sollten.
Unterstützung von Selbstständigen und freiberuflichen Referent*innen
• Wer möchte, kann die Petition „Hilfen für Freiberufler und Künstler während des "#Corona-Shutdowns" unterzeichnen.
• Zentren, die gut finanziert sind, können erwägen, ihren Referent*innen eine Ausfall-Pauschale für ausgefallene Veranstaltungen zu zahlen
• Zentren könnten prüfen, ob sie die Verträge mit den Honorarkräften so rechtzeitig abschließen, dass Ausfälle, z.B. bei den Selbstständigen auch nachweisbar sind um Hilfeleistungen von dritter Seite bekommen zu können
• Für Zentren besteht die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, Infos bei der Bundesagentur für Arbeit
• Im Schutzschild für Unternehmen ging es bisher vor allem um Kredite und andere Liquiditätshilfen, siehe BMWI-Presseinfo vom 13.03 und https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html (bitte den Filter ansehen!)
• In Bayern gibt es neue Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler mit Liquiditätsproblemen: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ . Nach Zahl der MA gestaffelt gibt es 5.000 - 30.000 €. „Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. (…) Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.“
• Zumindest einige Förderer von Projekten scheinen Verschiebungen von Maßnahmen zu erlauben oder auch Stornogebühren gegenüber Dritten als zuschussfähig anzuerkennen. Toll wäre, sie würden bei Veranstaltungsausfällen, die nicht verschobenen werden können, dennoch den geplanten Zuschuss zahlen.
• Wir versuchen, hierzu Beispiele zu finden, wo dies bereits gelingt.
• Ansonsten können Sie mit Förderern besprechen, ob sie die Mittel auf Maßnahmen ohne Besucherverkehr umschichten können.
• In dieser besonderen Zeit übernehmen manche Bundesländer wie z.B. Ba-Wü. und Hessen die Stornogebühren, soweit sie vertraglich fixiert wurden, für - auf Grund kultusministerieller Anordnung - abgesagte Klassenfahrten und Exkursionen.
Für alle
• Ansteckungsverdächtige etc. bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, § 56, einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde." (Bundesgesundheitsministerium)
• Vielleicht lassen sich die Apelle aus dem Kulturbereich, dass Menschen ihre Tickets bezahlen, auch wenn die Veranstaltung nicht oder nur im Internet stattfand, auch auf unsere Angebote übertragen?
• Rechtstipps zur Corona-Pandemie einer Anwaltskanzlei, die einen Schwerpunkt im Gemeinnützigkeitsrecht hat: https://winheller.com/blog/tag/coronavirus/
• denjenigen, die sich bei der nachbarschaftlichen Versorgung von Menschen in Not engagieren möchten, kann eine Initiative aus Hannover als Beispiel dienen: https://solistatthamster.org/2020/03/18/wie-funktioniert-solidaritat-statt-hamsterkaufe/. Eine bundesweite Übersicht über ähnliche Initiativen bietet die Website "Solidarische Nachbarschaftshilfe"
Wir sind bis jetzt noch zuversichtlich, dass sich die Appelle an die gesellschaftliche Solidarität und die Versprechungen des Staates auch in #flattenthecurve-Erfolgen und in praktischen und wirtschaftlichen Hilfen zeigen.
Wir wünschen Ihnen und Euch alles Gute und zuvorderst Gesundheit und bleibt schön zu Hause!
Euer ANU-Bundesverband und die ANU-Landesverbände